Allgemeine Mietbedingungen für den Fahrradverleih des Studentischen Fördervereins an der Universität Konstanz e.V.

  1. Eine Fahrradvermietung ist nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren amtlichen Personaldokumentes möglich!

  2. Vor der Übernahme hat der Mieter sich vom Zustand des Fahrrades zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken.
    Mit Übernahme des Fahrrades erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, mangelfreien, fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand des Fahrrades und des Zubehörs an.

  3. Mit der Übergabe des Fahrrades, einschließlich des Schlüssels für das Fahrradschloss und des Zusatzschlosses , geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.

  4. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, nutzen.

  5. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln und nur angeschlossen abzustellen.

  6. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit auftretende Mängel umgehend per Email zu melden. Bei einer Panne ist das Rad sicher abzustellen und anzuschließen.

  7. Im Falle eines Diebstahls oder eines Unfalls ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Über Unfälle ist ein entsprechender schriftlicher Bericht unter Beifügung einer entsprechenden Skizze zu fertigen. Der Bericht muss neben dem Unfallhergang insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen sowie die amtlichen Kennzeichen evtl. beteiligter Fahrzeuge enthalten.

  8. Das Fahrrad ist zur vereinbarten Zeit im Zustand der Übergabe zurückzugeben.

  9. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Fahrrads und für anderweitige schuldhafte Verletzungen seiner vertraglichen Verpflichtungen.

  10. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads auftretende Mängel, für die der Mieter haftet, diesem gegenüber geltend zu machen.

  11. Wird die vereinbarte Leihfrist überschritten, wird ein doppeltes Entgelt pro Tag fällig.

  12. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages oder bei Übernahme des Fahrrades erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrrades an.

  13. Für den Fall, dass das Fahrrad in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgebracht wird, kann die erhobene Kaution teilweise oder ganz einbehalten werden.

  14. Diese Mietbedingungen werden vollumfänglicher Bestandteil des Mietvertrages. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.